Was die Abgeltungssteuer für den Sparer bedeutet
Seit dem 01. Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer das verbindliche Instrument, mit dem der Staat sich an den Gewinnen der Bürger beim Sparen und bei der Geldanlage beteiligen lässt. Es müssen 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag und eventuell Kirchensteuer der Zinserträge und der Erträge aus Wertpapiergeschäften wie Kursgewinne und Dividenden an das Finanzamt abgeführt werden. Jedem Bürger steht allerdings ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Ehepaare, die sich gemeinsam veranlagen lassen, können 1.602 Euro über den Freistellungsauftrag geltend machen.
Erst Beträge, die darüber hinaus gehen, müssen versteuert werden. Für Anleger, die ihre Gewinne nur aus Spareinlagen, die verzinst wurden, erzielen, hat sich die Situation gegenüber der Zeit davor etwas verbessert, mussten doch bis 31.12.2008 immerhin 30 Prozent Zinsabschlagssteuer entrichtet werden.
Sparer, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich die zu viel gezahlte Abschlagssteuer am Jahresende über die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückzahlen lassen. Menschen mit geringem Einkommen, wie Rentner oder Schüler und Studenten müssen unter Umständen keine Abgeltungssteuer entrichten, auch wenn ihre Zinserträge über dem Sparerpauschbetrag liegen, dazu brauchen sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Grundsätzlich macht die Abgeltungssteuer das Erstellen der Steuererklärung einfacher, im Rahmen dieser müssen die Einkünfte aus Kapitalerträgen nicht mehr angegeben werden.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung
Wer aufgrund seines geringen Einkommens, und das sind in Deutschland nicht wenige Menschen, steuerlich nicht veranlagt wird, hat die Möglichkeit beim zuständigen Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Dazu dürfen die Einkünfte nicht höher als 7.870 Euro sein. Entsprechende Vordrucke gibt es beim Finanzamt. Wird aufgrund des Antrages eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erteilt, kann die bei der Bank vorgelegt werden und der Anleger bekommt infolgedessen alle Erträge direkt ausgezahlt. Die NV-Bescheinigung gilt immer für drei Jahre, wobei der Sparer verpflichtet ist, Änderungen in den Einkommensverhältnissen umgehend beim Finanzamt anzuzeigen.
Weiterführende Informationen zum Thema Abgeltungssteuer finden Sie hier:
Bundesfinanzministerium


