Freitag, 12. Oktober 2007

Definition Stammaktie

Definition Stammaktie

Die Stammaktie (Ordinary Share) ist der Standardtyp unter den Aktien. Im Gegensatz zur Vorzugsaktie verbrieft die Stammaktie - im Plural als Stämme bezeichnet - dem Inhaber sämtliche Rechte, die dem Aktionär laut Aktiengesetz zugestanden werden.

Es handelt sich um das Recht des Anlegers, an der Hauptversammlung teilzunehmen und bei den dort zu fassenden Beschlüssen seine Stimme abzugeben, beziehungsweise die Beschlüsse der Hauptversammlung anzufechten. Die Stammaktie verbrieft außerdem einen Anspruch auf die Dividende sowie eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Emission von jungen Aktien und Wandelanleihen.

Stammaktien können in zwei Formen ausgegeben werden: als Namensaktie und als Inhaberaktie. Beim Erwerb der Namensaktie wird der Besitzer in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen, was den freien Handel mit dieser Aktie erschweren soll. Inhaberaktien sind Papiere, bei denen der Aktionär namentlich nicht genannt wird. Der Eigentumswechsel ist daher sehr einfach zu vollziehen.
In Deutschland ist die Inhaberaktie am verbreitetsten.

Wer gerne mehr über Aktien als Geldanlage und Kapitalanlage wissen möchte, kann auf der Webseite des 0711-Aktienclubs mehr zu diesem Thema erfahren.


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