Mittwoch, 17. Oktober 2007

Abgeltungssteuer kommt früher

Die angesehene Vermögenverwaltung Grüner Fisher Investments schreibt in ihrem öffentlichen Newsletter vom 17.10.2007 folgendes zur Abgeltungssteuer:

die geplante Abgeltungsteuer sieht in den bisherigen Entwürfen vor, dass alle Erträge ab dem 01. Januar 2009 pauschal mit 25% besteuert werden sollen. Diese Besteuerung soll für alle Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne gelten. Die Spekulationsfrist, bei der bisher Kursgewinne nach einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten steuerfrei bleiben, soll entfallen.

Bitte beachten Sie: In den letzten Tagen haben wir verstärkt Gerüchte aus mehreren Quellen - gewöhnlicherweise gut informierte Kreise - gehört, dass der Stichtag der geplanten Abgeltungsteuer evtl. deutlich (bisher ist der 01. Januar 2009 geplant) nach vorne verlegt werden soll! Im Gespräch sollen angeblich ein Termin Anfang November 2007 bzw. jetzt sogar ein Termin Ende Oktober 2007 sein, ab dem dann bereits grundsätzlich alle Erträge unter die neue Regelung fallen sollen. Dies würde für Anleger konkret bedeuten, dass bereits für Wertpapiere, die ab Ende der nächsten Woche oder Anfang November gekauft werden, alle Kursgewinne - gleich nach welcher Haltedauer - unter die pauschale Besteuerung von 25% fallen würden.

Nachdem bereits bei den Zertifikaten eine Neuregelung völlig überraschend und quasi "über Nacht" im März 2007 entschieden wurde, halten wir besondere Vorsicht absolut für angebracht und nehmen diese Gerüchte sehr ernst, wenn wir natürlich darauf hinweisen müssen, dass es bisher keinerlei offizielle Bestätigung für diese Gerüchte gibt und die endgültige gesetzliche Neuregelung abgewartet werden muss.

Wie beschrieben handelt es sich bisher nur um Gerüchte. Sollte aber tatsächlich die
Abgeltungssteuer vorgezogen werden, bedeutet dies einmal wieder, dass eine Planung und Verlässlichkeit der steuerlichen Gesetzgebung nicht gegeben ist.

Ich persönlich hatte übrigens diese Problematik bereits letztes Jahre einkalkuliert und ein separates Langfristdepot eröffnet. Alle Werte in diesem Depot sind im Dezember diesen Jahres bereits nach der alten Regelung steuerfrei.


Tags: Abgeltungssteuer wird vorgezogen, wird die Abgeltungssteuer vorgezogen?, kommt die Abgeltungssteuer früher?, Vorverlagerung der Abgeltungssteuer, Verschiebung der Abgeltungssteuer

5 Comments:

  1. Anonym said...
    Sorry, aber das ist wohl Bullshit. Wer den gesamten Newsletter liest, kann dem entnehmen, dass der Verfasser dieses Gerüchtes natürlich gleich eine Lösung parat hat - einen eigenen Fonds, der nun gerade einmal seit ein paar Tagen auf dem Markt ist und wohl gefüllt werden muss.

    Vermutlich wird hier versucht, den Nachteil eines mangelnden Track Records für den Fonds zu überspielen, dem er sich sonst mit vielen alternativen Angeboten stellen müsste. Zwar wird darauf verwiesen, dass die Verantwortlichen in der Vergangenheit mit irgendwelchen Investments Erfolg hatten - inwieweit dies heute noch der Fall ist und ob diese Strategie in dem Fonds überhaupt umgesetzt werden kann, bleibt allerdings im Dunkeln.

    Es ist bedauerlich, dass auch hier schon wieder ganz aggressiv auf die Ängste von weniger gut informierten Anlegern abgezielt wird. Aber schwarze Schafe gibt es eben überall. Wer's nötig hat...
    Anonym said...
    Wirklich überraschend wäre das tatsächlich nicht. Spätestens nach den doch recht kurzfristigen bis sogar teilweise rückwirkenden Änderungen im Bereich Besteuerung geschlossener Fonds ist den Regierenden Vieles, wenn nicht sogar Alles zuzutrauen. Die kurzfristige und weitreichende Änderung der Besteuerung von Kapitalerträgen hat unter der großen Koalition so was wie Tradition, eine weitere dahingehende Überraschung kann schon deshalb nicht völlig ausgeschlossen werden.

    Aller Panik zum Trotz: Bis jetzt haben sich immer wieder neue Möglichkeient aufgetan doch den einen oder anderen Euro legal behalten zu dürfen. Purem Aktionismus Tür und Tor zu öffnen erscheint zumindest momentan nicht angebracht. Wer sich grundsätzlich einigermaßen tiefgründig über die geplanten Änderungen der Abgeltungssteuer informieren möchte, sollte das allerdings bereits jetzt tun. Wissen schadet auch hier in keinem Fall. Die wichtigsten Änderungen - wie ich finde übersichtlich zusammengefasst - finden sich zum Beispiel bei Fondsvermittlung24.de unter dem Bereich "Abgeltungssteuer".
    Anonym said...
    Hallo anonym,

    Du hast grundsätzlich schon recht.
    1. Es ist ein Gerücht
    2. will Grüner Fisher Investments natürlich seine Produkte verkaufen.

    Ich persönlich stufe diese Vermögensverwaltung als absolut seriös ein. Wäre es nur um den Verkauf des Produktes gegangen, hätten sie nicht solche Gerüchte in die Welt gesetzt.

    Vergess bitte einen Punkt nicht:
    Die Bundesregierung hat so etwas schon einmal gemacht.
    Erinnere Dich an die rückwirkende Umsetzung der Abschreibungsmöglichkeiten für die Filmfonds.

    Ich bin mir also nicht sicher, ob man das wirklich als Bullshit bezeichnen sollte.

    Gruß Thomas
    Anonym said...
    Hallo Julius,

    danke für Deinen ausführlichen Kommentar.

    Genau das was Du schreibst, ist auch das, was mich beunruhigt: Es wäre nicht das erste Mal, dass diese rückwirkende Besteuerung durchgezogen wird.

    Insgesamt - egal wann die Abgeltungssteuer kommt - ist dies wirklich unglaublich negative Entwicklung für den privaten Vermögensaufbau.

    Einerseits wird uns ständig gesagt, dass wir selbst mehr für unsere Rente tun sollen und andererseits wird dies nun bestraft.

    Naja, so ist es nun mal.
    Nun muss man schauen, wie man mit diesen Gegebenheiten am besten zurecht kommt.

    Auf der von dir angegebenen Webseite mit den Erläuterungen zur Abgeltungssteuer gibt es - wie ich eben gesehen habe - rund 7.000 Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag.

    Über den folgenden Link kommt man direkt zu diesen Investmentfonds:
    Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag

    Gruß Thomas
    Anonym said...
    Für die Abgeltungsteuer wird ein so genanntes Veranlagungswahlrecht eingeräumt.

    Man kann also wählen, ob man nach der neuen Abgeltungsteuermethode besteuert werden möchte oder nach der herkömmlichen Methode. Diejenigen, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden das alte Verfahren wählen - diejenigen, die darüber liegen, werden sich für die Abgeltungsteuer entscheiden. Für beide Methoden aber gilt, dass das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist wegfallen.

    Die Abgeltungsteuer behandelt alle Zuflüsse beim steuerpflichtigen Privatanleger gleich. Sie berücksichtigt nicht, inwieweit diese Zuflüsse steuerlich vorbelastet sind, etwa weil sie aus schon auf der Ebene des Schuldners der Kapitalerträge besteuerten Gewinnen stammen.

    Für Bemühungen, das Ergebnis durch Fremdfinanzierung zu „hebeln“ steht zukünftig nur noch die Einkunftsart „Gewerbebetrieb“ zur Verfügung.

    ** Auszüge aus der Pressemeldung von: Thomas M.R. Disqué - Fachanwalt für Steuerrecht / Rechtsanwalt

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